Transparenzbekanntmachung
Erklärung des Auftraggebers

SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb

1. Sponsor / Auftraggeber der Anzeige:

CDU Reutlingen/Zollernalb
post@cdu-kreis-reutlingen.de
Seestraße 6-8
72764 Reutlingen

2. Kontrollierende Einrichtung (falls zutreffend): (Name der Mutterorganisation oder Partei, falls der obige Sponsor zB ein „Ableger“ ist)

CDU Reutlingen/Zollernalb
post@cdu-kreis-reutlingen.de
Seestraße 6-8
72764 Reutlingen

3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors:

Manuel Hailfinger
Kreisvorsitzender
Seestraße 6-8
72764 Reutlingen
Telefon: 07121/3854-10
Telefax: 07121/3854-30
post@cdu-kreis-reutlingen.de

 

4. Ist der Sponsor gleichzeitig der Zahlende?:

Ja

5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige:

07.03.2026

6. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzung- oder Regulierungsprozesse (falls vorhanden):

Landtagswahl
www.cdu-kreis-reutlingen.de 

7. Einsatz von Targeting/Anzeigenschaltungsverfahren:

a. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert einer bestimmten Zielgruppe ausgespielt? Nein

8. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt):

Nein

9. Kostenangaben

a. Preis/Betrag für diese Werbekampagne in Euro: € 916,78
b. Wert sonstiger Leistungen: –
c. Berechnungsmethode: Tarif pro mm/Spalte

10. Herkunft der Mittel für die Finanzierung:

a. Quelle der Gelder: privat (Spenden, Partei-/Eigenmittel)
b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU

13. Einverständnis und Richtigkeit:

a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
c. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU_VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.

Reutlingen, 6. März 2026
Manuel Hailfinger