Transparenzbekanntmachung
Erklärung des Auftraggebers
Verlagsgruppe: SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb
1. Sponsor / Auftraggeber der Anzeige:
Sponsor: Bündnis 90 /Die Grünen Baden-Württemberg
Auftraggeber: Bündnis 90 /Die Grünen, Kreisverband Tübingen
Richard Langer, Poststraße 2-4, 72072 Tübingen
2. Kontrollierende Einrichtung (falls zutreffend):
Bündnis 90 /Die Grünen Baden-Württemberg
3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors:
ündnis 90 /Die Grünen, Kreisverband Tübingen
Richard Langer, Poststraße 2-4, 72072 Tübingen
richard.langer@gruene-tuebingen.de
4. Ist der Sponsor gleichzeitig der Zahlende?:
Ja
5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige:
Schwäbisches Tagblatt Tübingen
Samstag Zeitungsausgabe 28.02.2026
6. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzung- oder Regulierungsprozesse (falls vorhanden):
Landtagswahl Baden-Württemberg 2026 in Tübingen
https://www.gruene-tuebingen.de/home/
7. Einsatz von Targeting/Anzeigenschaltungsverfahren:
a. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert einer bestimmten Zielgruppe ausgespielt? Nein
8. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt):
Nein
9. Kostenangaben
a. Preis/Betrag für diese Werbekampagne in Euro: Preis/Betrag für diese Werbekampagne in Euro: 956,25 Euro zzgl. MwSt.
b. Wert sonstiger Leistungen: –
c. Berechnungsmethode: Berechnungsmethode: mm-Preis 3,75 Euro, 3-Spaltig (135mm breit) x 85 mm hoch
10. Herkunft der Mittel für die Finanzierung:
a. Quelle der Gelder: öffentlich (staatliche Mittel, Wahlkampfkostenerstattung o.Ä.)
b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU
12. Meldeverfahren, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht:
anzeigenverkauf@tagblatt.de
13. Einverständnis und Richtigkeit:
a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
c. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU_VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.
Tübingen, 18.02.2026
Vasiliki Koutsoumaraki Grafik