Transparenzbekanntmachung
Erklärung des Auftraggebers

Verlagsgruppe: NEUE WÜRTTEMBERGISCHE Zeitung

1. Sponsor / Auftraggeber der Anzeige:

Freie Demokratische Partei
Landesverband Baden-Württemberg
Rosensteinstr. 22
70191 Stuttgart

2. Kontrollierende Einrichtung (falls zutreffend):

Freie Demokratische Partei
Landesverband Baden-Württemberg
Rosensteinstr. 22
70191 Stuttgart
Philipp M. Nellißen, LL.M.
Pressesprecher

3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors:

FDP Kreisverband Göppingen
Peter Körber
Oberdorfstraße 14
73116 Wäschenbeuren
07172/3298194

4. Ist der Sponsor gleichzeitig der Zahlende?:

Ja

5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige:

28.02.2026

6. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzung- oder Regulierungsprozesse (falls vorhanden):

Landtagswahl Baden Württemberg 06.03.2026

7. Einsatz von Targeting/Anzeigenschaltungsverfahren:

a. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert einer bestimmten Zielgruppe ausgespielt? Nein
b. Falls technisch möglich, die Reichweite der politischen Anzeige, Anzahl der Aufrufe und der Interaktionen: –

8. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt):

Nein

9. Kostenangaben

a. Preis/Betrag für diese Werbekampagne in Euro: 713,28 Euro
b. Wert sonstiger Leistungen: –
c. Berechnungsmethode: pro mm/Spalte

10. Herkunft der Mittel für die Finanzierung:

a. Quelle der Gelder: öffentlich (staatliche Mittel, Wahlkampfkostenerstattung o.Ä.)
b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU

13. Einverständnis und Richtigkeit:

a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
c. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU_VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.

Wäschenbeuren, 17.02.2026
Peter Körber / Landtagskandidat Wahlkreis 10