Transparenzbekanntmachung
Erklärung des Auftraggebers

Verlagsgruppe: SÜDWEST PRESSE Neckar-Alb

1. Sponsor / Auftraggeber der Anzeige:

Die Linke KV Tübingen

2. Kontrollierende Einrichtung:

Die Linke Baden-Württemberg

3. Ansprechpartner & Kontakt des Sponsors:

Frederico Elwing, info@die-linke-tuebingen.de, Die Linke KV Tübingen, Metzgergasse 8, 72070 Tübingen, Tel. 07071-208811

4. Ist der Sponsor gleichzeitig der Zahlende?:

Ja

5. Geplanter Veröffentlichungszeitraum der Anzeige:

02.12.2025

6. Betroffene Wahl/Referendum/Rechtsetzung- oder Regulierungsprozesse:

Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Falls ja, Links zu offiziellen Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den betreffenden Wahlen oder Referenden (URLs): https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-
kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026

7. Einsatz von Targeting/Anzeigenschaltungsverfahren:

a. Wurde oder wird die Anzeige online personalisiert einer bestimmten Zielgruppe ausgespielt?
Nein

8. Wurde bereits früher eine ähnliche Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die EU-Verordnung 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt):

Nein

9. Kostenangaben

a. Preis/Betrag für diese Werbekampagne in Euro: 483,02
c. Berechnungsmethode: Tarif pro mm: 3,68€ netto.

10. Herkunft der Mittel für die Finanzierung:

a. Quelle der Gelder: privat (Spenden, Partei-/Eigenmittel)
b. Ursprung der Mittel: innerhalb EU

12. Meldeverfahren, falls eine veröffentlichte politische Anzeige nicht der EU-Verordnung 2024/900 entspricht:

info@die-linke-tuebingen.de

13. Einverständnis und Richtigkeit:

a. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass alle Angaben korrekt sind und die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/900 erfüllt werden.
b. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass falls sich oben angegebene Informationen geändert haben, als fehlerhaft herausstellen, er sicherstellt, dass aktualisierte Informationen dem betreffenden Anbieter politischer Werbedienstleistungen unverzüglich, vollständig und genau übermittelt werden.
c. Hiermit bestätigt der Auftraggeber, dass Art. 5 Abs. 2 der EU_VO 2024/900 (Verbot von Werbedienstleistungen in den letzten drei Monaten vor der Wahl) eingehalten wird.

Tübingen, 27.11.2025
Frederico Elwing / Die Linke KV Tübingen